Dir ist der Begriff Arbeitnehmersparzulage über den Weg gelaufen, aber du weißt nicht, was das genau ist?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine Art Bonus, den der Staat dir zahlt, wenn du Vermögenswirksame Leistungen von deinem Arbeitgeber investierst und gleichzeitig unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze liegst.
Bevor wir tiefer in das Thema einsteigen, solltest du jedoch zuerst meinen Artikel zur Vermögenswirksamen Leistung gelesen haben.
>> Vermögenswirksame Leistung ETF
Die Arbeitnehmersparzulage
Wie bereits gesagt, wenn du unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegst, gibt es zusätzlich zur VL deines Arbeitgebers, vom Staat sogar noch eine kleine Zulage, die s.g. Arbeitnehmersparzulage.
Darauf hat jeder Anspruch, der ein zu versteuerndes Einkommen von max. 17.900€ – 20.000€ hat – je nach Anlageform. Bei verheirateten entsprechend das doppelte.
Investierst du in einen Bausparvertrag, darf dein zu versteuerndes Einkommen max. 17.900€ betragen, bei Investitionen in Aktienfonds oder ETFs max. 20.000€. Aber auch diese Förderung ist begrenzt. So werden max. die 40€ pro Monat (480€ pro Jahr) vom Staat gefördert.
- Bei einem Bausparvertrag erhälst du einen Bonus in Höhe von 9% (max. 43€) auf dein investiertes Kapital
- bei einem ETF sind es sogar 20% (jedoch max. 80€)
Wenn dein Arbeitgeber nicht die vollen möglichen 40€ als vermögenswirksame Leistung bezahlt, kannst du trotzdem für dich entscheiden, die Differenz bis zu den 40€ monatlich aus eigener Tasche hinzuzugeben, damit du Anspruch auf die volle Arbeitnehmersparzulage bekommst.
Also schau am besten direkt in deinem Steuerbescheid nach, wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist und prüfe so, ob du Anspruch auf diese Unterstützung vom Staat hast.
Beispielrechnung
Du erhälst von deinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 30€ pro Monat, die du in einen ETF investierst. Von deinem eigenen Geld ergänzt du dies mit weiteren 10€ im Monat.
Da du nun die vollen bezuschussbaren 40€ pro Monat, also 480€ im Jahr, investierst und dein zu versteuerndes Einkommen unterhalb der 20.000€ liegt, erhälst du vom Staat die zusätzlichen 20% Arbeitnehmersparzulage, also die maximalen 80€ im Jahr.
Übersicht zu den Arbeitnehmersparzulage Voraussetzungen
Anlageform | max. zu versteuerndes Einkommen | Arbeitnehmersparzulage |
---|---|---|
Banksparplan | – | keine |
Bausparvertrag | 17.900€ | 9% der Einzahlungen (max. 43€) |
Aktienfonds / ETF Sparplan | 20.000€ | 20% der Einzahlungen (max. 80€) |
Immobilienkredit | 17.900€ | 9% der Einzahlungen (max. 43€) |