Du hast schon mal gehört, dass man eine s.g. Vermögenswirksame Leistung in einen ETF investieren kann. Aber du weißt noch nicht so recht, was das genau ist und wie es funktioniert?
In diesem Artikel möchte ich dir die Vermögenswirksame Leistung ganz allgemein vorstellen und dir zeigen, weshalb ich sie selbst in einen ETF investiere.
Definition: Vermögenswirksame Leistung (VL oder VWL)
Die Vermögenswirksame Leistung ist eine freiwillige Geldleistung von deinem Arbeitgeber. Wie es der Name schon sagt, soll diese Leistung zu deiner Vermögensbildung beitragen.
Dabei kann die VL zwischen 0€ und 40€ pro Monat betragen. Es gibt also keine Pflicht, dass dein Arbeitgeber dies auch zahlt. Es ist aber bei 40€ gedeckelt.
Wenn du nicht weißt, wie viel dein Arbeitgeber dir hier zahlt, kannst du dies in der Personalabteilung erfragen, oder evtl. im Tarifvertrag nachlesen. Dies steht dir sogar als Azubi zu.
Die vermögenswirksame Leistung wird dir jedoch nicht auf dein eigenes Konto überwiesen, sondern direkt in einen Sparvertrag. Ein solcher Sparvertrag muss meist eine Vertragslaufzeit von 7 Jahren haben. 6 Jahre davon muss dein Arbeitgeber mindestens auch Einzahlungen leisten. Nach einem weiteren Jahr Sperrfrist, kannst du dann nach 7 Jahren auf dein Geld zugreifen.
Wenn du gewisse Voraussetzungen erfüllst, zahlt der Staat sogar zusätzlich noch eine jährliche Arbeitnehmersparzulage.
>> erfahre hier mehr zur Arbeitnehmersparzulage
Vermögenswirksame Leistung anlegen
Um diese bis zu 40€ von deinem Arbeitgeber für deine Vermögensbildung zu nutzen, stehen dir unterschiedliche Anlagemöglichkeiten zur Auswahl. Diese möchte ich dir nun einzeln vorstellen:
Banksparplan
Bei einem Banksparplan überweist dein Arbeitgeber monatlich die vermögenswirksamen Leistungen auf eine Art Sparbuch. Es handelt sich hierbei um eine der konservativsten Arten, da dein Vermögen keinerlei Wertschwankungen unterliegt. Gleichzeitig bedeutet es aber auch, dass dein Vermögen kaum wachsen kann, da es derzeit wenig bis keine Zinsen darauf gibt. Ebenso entfällt in diesem Fall die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage.
Bausparvertrag
Wenn du wirklich konkrete Bauwünsche hast, kann ein Bausparvertrag sinnvoll für dich sein. Achte jedoch unbedingt auf die Gebühren. Ansonsten ist diese Anlagemöglichkeit derzeit aufgrund der niedrigen Zinsen eher nicht die richtige Wahl für dich.
Hier hast du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 17.900€ liegt. Der Staat fördert dann die max. 480€ pro Jahr mit 9% – max. 43€.
Sparplan in ETF oder Aktienfonds
Eine renditestärkere Möglichkeit deine vermögenswirksame Leistung zu investieren, ist in einen ETF oder Aktienfonds. Hier hast du auch Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 20.000€ liegt. Der Staat fördert dann die max. 480€ pro Jahr mit 20% – max. 80€.
Immobilienkredit tilgen
Wenn du einen Immobilienkredit hast, ist das ebenfalls eine super Möglichkeit, die vermögenswirksame Leistung zu verwenden. Denn die Tilgung von Krediten ist immer ein wertvoller Beitrag für deine Vermögensbildung. Hier gelten die selben Bedingungen zur Arbeitnehmersparzulage wie bei einem Bausparvertrag.
Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVL oder AVWL)
Hier kannst du deine VL direkt in deine betriebliche Altersvorsorge oder z.B. deinen Riester-Vertrag einfließen lassen. Hier gibt es jedoch wieder keine Arbeitnehmersparzulage. Was aber ja nur ein negativer Punkt ist, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unterhalb der Maximalhöhe liegt. Hier muss die Vertragslaufzeit jedoch nicht nur 7 Jahre betragen, sondern bis zum Renteneintritt.
Zusammenfassung
Anlageform | max. zu versteuerndes Einkommen | Arbeitnehmersparzulage |
---|---|---|
Banksparplan | – | keine |
Bausparvertrag | 17.900€ | 9% der Einzahlungen (max. 43€) |
Aktienfonds / ETF Sparplan | 20.000€ | 20% der Einzahlungen (max. 80€) |
Immobilienkredit | 17.900€ | 9% der Einzahlungen (max. 43€) |
… noch einmal Schritt für Schritt
- Konkret würdest du nun einen solchen Sparvertrag (z.B. in einen ETF) abschließen.
- Diesen reichst du dann bei deinem Arbeitgeber ein, damit dieser seine angebotene vermögenswirksame Leistung monatlich darauf einzahlt.
- Du kannst dich zusätzlich dazu entscheiden, diesen Betrag aus eigener Tasche entsprechend aufzustocken.
- Ein solcher Vertrag muss nun insgesamt 7 Jahre lang laufen.
- Wenn die Laufzeit vorbei ist, kannst du dir deinen Vertrag auszahlen lassen. Du erhältst dann dein eingezahltes Kapital, abzüglich der Kosten, zuzüglich der erwirtschafteten Zinsen und der Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt.
Meine Empfehlung
Die attraktivste Verwendungsmöglichkeit der VL ist meiner Meinung nach die Tilgung deines Immobilienkredites, sofern du einen hast. Die Tilgung von Krediten sollte immer Vorrang vor z. B. Investitionen in den Aktienmarkt haben. Durch die Tilgung deines Kredites hast du nämlich eine Art gesicherte Rendite in Höhe deiner dadurch eingesparten Kreditzinsen. Umso schneller du deinen Kredit ab bezahlst, desto mehr Kreditzinsen sparst du.
Wenn du jedoch keinen Immobilienkredit hast, finde ich persönlich die Verwendung in einem ETF Sparplan am interessantesten. Hier investierst du meist in den breiten Aktienmarkt und hast langfristig gute Renditechancen.
Dies sind die Vorteile von ETFs:
- Einfache Risikostreuung durch Investments in den breiten Aktienmarkt
- Du investierst passiv und transparent in einen Index
- Geringe laufende Kosten
Wenn du noch nicht weißt, was ein ETF ist, dann informiere dich gerne weiter hier auf meinem Blog zum Thema ETF.
Vermögenswirksame Leistung ETF Sparplan
Leider gibt es im deutschen Markt aktuell nur sehr wenige Direkt-Banken die dir die Möglichkeit bieten, deine vermögenswirksamen Leistungen in einen ETF Sparplan zu investieren.
Aktuell ist das attraktivste Angebot von der finvesto, die die Anlage in ETFs über die Commerzbank-Tochter Ebase anbietet.
Zu den detaillierten Kosten für deinen vermögenswirksame Leistung ETF Sparplan sowie weiteren Beispielrechnungen, habe ich einen separaten Blogartikel geschrieben.
>> So viel Geld „schenkt“ dir dein Arbeitgeber – VL ETF-Sparplan von finvesto
Kleiner Zusatz: VL in der Elternzeit
Wenn du in die Elternzeit gehst, ist es sehr wahrscheinlich, dass dein Arbeitgeber auch die Vermögenswirksame Leistung nicht weiter zahlt. Frage dazu aber gerne nochmal in deiner Personalabteilung nach.
Die Frage ist nun aber, was mit deinem Sparvertrag bei der Bank oder deinem ETF passiert.
Hier gehen die Banken, Fonds und ETF-Sparplan-Anbieter sehr unterschiedlich mit der Situation um. Bei Ebase und finvesto sollte es aktuell jedoch möglich sein, dass du mit eigenen Mitteln deinen Sparplan weiterführen kannst. Bei vielen anderen Anbietern würde der Vertrag entsprechend ruhen.
Eine kurze Übersicht hat test.de hierfür zusammengetragen. Kläre dies aber unbedingt selbst mit deinem Anbieter.